28. Juli 2025

Barrierefreie Websites: Gesetzliche Pflicht ab 2025 – Warum wir Ihr idealer Partner sind

Barrierefreie Websites: Gesetzliche Pflicht ab 2025 – Warum wir Ihr idealer Partner sind
KURS

Barrierefrei im Web – bevor aus einer Pflicht ein teures Risiko wird

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes ab Juni 2025 wird digitale Zugänglichkeit zur Pflicht. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Websites und digitale Services gesetzeskonform, nutzerfreundlich und zukunftssicher barrierefrei umzusetzen – professionell, praxisnah und ohne unnötige Risiken.

Das Barrierefreiheitsgesetz

Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (auch als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bekannt) treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Sie schreiben vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sein müssen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro sind verpflichtet, ihre Websites, Online‑Shops und Software barrierefrei zu gestalten. Kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz sind von der Pflicht ausgenommen, während Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden und weniger als zehn Millionen Euro Umsatz unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen beantragen können.

Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht. Diese Standards definieren verschiedene Ebenen der Zugänglichkeit (A bis AAA) und basieren auf vier Prinzipien:

In der Praxis bedeutet das: semantische HTML‑Strukturen, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, eine vollständige Tastaturnavigation und ausreichende Kontraste sowie gut lesbare Schriftgrößen.

Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Dazu gehören Onlineshops, Buchungsplattformen, Kund:innenportale und jede Website, über die Services bereitgestellt werden. Auch Makler‑, Verwaltungs‑ und Sachverständigenleistungen fallen unter diese Regel. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 80 000 Euro geahndet werden.

Warum barrierefreie Websites sich lohnen

Neben der gesetzlichen Pflicht bietet Barrierefreiheit zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben mit dauerhaften Einschränkungen und viele Menschen sind zeitweise beeinträchtigt. Barrierefreie Websites erweitern damit den potenziellen Kundenkreis und steigern die Reichweite. Unternehmen, die digitale Inklusion vorleben, zeigen soziale Verantwortung und werden für qualifizierte Fachkräfte attraktiver. Zudem sind barrierefreie Websites häufig besser strukturiert und damit suchmaschinenoptimiert.

Warum wir der ideale Partner sind

Als digitale Full‑Service‑Agentur mit langjähriger Erfahrung entwickeln wir für unsere Kund:innen maßgeschneiderte Websites auf Basis von WordPress und TYPO3. Wir kennen die Anforderungen der WCAG‑Richtlinien und setzen sie konsequent um – vom semantischen Code über Alternativtexte bis zur durchgängigen Tastaturnavigation. Unsere Entwickler:innen und Designer:innen achten darauf, dass jede Website nicht nur ansprechend aussieht, sondern für alle Besucher:innen nutzbar ist.

 

Mit der von uns entwickelten 1Tool‑Software verfügen wir zudem über eine umfassende CRM‑ und ERP‑Plattform, die sich nahtlos in Ihre barrierefreie Website integrieren lässt. So können Sie Kundenbeziehungen und Geschäftsprozesse effizient verwalten und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

Darüber hinaus bieten wir umfangreiche Webhosting‑Leistungen an, einschließlich einer sicheren Nextcloud‑Umgebung für die kollaborative Arbeit. Unsere Hosting‑Pakete sind auf Zuverlässigkeit, Performance und Sicherheit ausgelegt – Grundlagen für eine barrierefreie Online‑Präsenz.

 

Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Umsetzung bis zur laufenden Wartung. Unser Team schult Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit barrierefreien Inhalten und sorgt dafür, dass Ihre digitale Kommunikation nachhaltig inklusiv bleibt. So profitieren Sie von einem Ansprechpartner, der sowohl technisches Know‑how als auch rechtliche Kompetenz verbindet.

FAZIT:

Ab Juni  2025 gilt Barrierefreiheit im Netz nicht mehr nur als freiwilliger Service, sondern als gesetzliche Verpflichtung. Wer seine Website barrierefrei gestaltet, minimiert rechtliche Risiken, erschließt neue Zielgruppen und stärkt das Unternehmensimage. Mit unserer Erfahrung in Webdesign, Softwareentwicklung und Hosting sind wir der ideale Partner, um Ihre Online‑Präsenz zukunftssicher und barrierefrei zu gestalten.

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