DSGVO: Was für den Einsatz von Matomo spricht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht geregelt werden. Sie sieht vor, dass UserInnen einer Website, eines Blogs oder einer App vorab darüber informiert werden und zugleich zustimmen müssen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet und/oder weitergegeben werden. Viele Websitebetreiber beachten dies aber nach wie vor nicht.

Meist werden Nutzerdaten – etwa wie viele Besucher eine Website besuchen oder wie lange sie bei einem Artikel verweilen, etc. – über ein Analyse-Tool erfasst. Das populärste jener Tools ist Google Analytics, immerhin lässt es sich spielend leicht einbauen, liefert umfassende Nutzerdaten, ist kostenlos und läuft auf Google Servern. 

Weil Google deswegen aber sehr viele, auch datenbezogene Daten geliefert bekommt, müssen BesucherInnen einer Website mittels Cookie Banner über den Einsatz von Google Analytics unbedingt informiert werden und diesem auch zustimmen. Nicht wenige Betreiber von Webseiten handhaben dies allerdings nicht so und verstoßen somit gegen die DSGVO. 

Matomo: Weniger Risiko, mehr Privatsphäre

Wer aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken lieber auf den Einsatz von Google Analytics verzichten möchte, findet auch gute Alternativen. Eine davon nennt sich Matomo – ein ebenfalls kostenloses Tool, das allerdings keine Daten an US-Konzerne übermittelt. Die Daten werden am eigenen Server gespeichert, oder nach Wunsch auf einem europäischen Matomo-Server. 

Die Open-Source-Lösung bietet ähnlich umfassende Funktionen wie Google Analytics, arbeitet aber DSGVO-konform und kann somit ohne Zustimmung zum Einsatz kommen. Somit gehen Website-Betreiber kein Risiko ein, gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen und schützen zugleich die Privatsphäre der NutzerInnen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Daten bleiben am eigenen, oder einem europäischen Matomo Server
  • das Tool arbeitet DSGVO-konform und kann ohne Zustimmung angewandt werden
  • die Privatsphäre der Websitenutzer wird gewahrt